| Telefonische Mahnansprüche
Die konsequente und zielstrebige Realisierung von Außenständen gehört oft
zu den Stiefkindern der unternehmerischen Tätigkeit. Dies steht in Abhängigkeit
zu dem stark überwiegenden und wichtigeren Tagesgeschäft. Doch die
Vernachlässigung und zeitaufwendige Bearbeitung dieses Bereiches ist angesichts
der anhaltenden Pleitewelle in Deutschland und der schwachen Konjunkturlage
bedenklich. Hinzu kommt eine mehr und mehr nachlassende Zahlungsmoral in Deutschland.
Im Unternehmen werden durch die hohen Außenstände finanzielle Ressourcen gebunden
und dadurch in Ihren Entscheidungen eingeengt oder gar im Extremfall der Fortbestand
des Unternehmens gefährdet. Jeder Unternehmer kann jedoch durch effiziente Beitreibung
seiner Außenstände durch die telefonische Mahnansprache das Risiko des Forderungsausfalles
erheblich reduzieren.
Der Kunde erwartet von Ihnen einwandfreie Leistungen. Kunden, die nicht pünktlich bezahlen
und Ihnen ihr Geld vorenthalten, nehmen Ihnen die Grundlage für die Ausübung Ihrer
Tätigkeit. Damit schaden sie eigentlich auch den anderen Kunden.
Keiner von uns liebt es, Kunden zu mahnen. Es ist keine erfreuliche Angelegenheit und
mancher fürchtet, dadurch Kunden zu verlieren.
Trotzdem ist die Kundenbindung oberstes Gebot.
Bis zum 1. Mai 2000 vollzog sich das Mahnverfahren in folgenden 4 Schritten:
1. Mahnung: freundliche Aufforderung zur Zahlung der offenstehenden Rechnung.
2. Mahnung: nachdrückliche Aufforderung zur Zahlung der offenstehenden Rechnung.
3. Mahnung: Letzte Aufforderung, um zu erfahren, warum die Rechnung nicht bezahlt wird.
Liegt evtl. ein Reklamationsgrund vor und der Kunde hat bisher die Mühe gescheut, uns
zu informieren ? Gleichzeitig mit unserem Anruf erhält der Kunde aber auch eine schriftliche
Forderung mit genauer Terminsetzung.
4. Mahnung: Dokumente und Mahnungen gehen zum Rechtsanwalt zur Einleitung eines
gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wer in Zukunft 30 Tage lang eine Rechnung nicht bezahlt, gerät automatisch in Verzug. Ab diesem
Zeitpunkt kann der Gläubiger 8,42 Prozent Zinsen (Stand 15.06.2000) auf die geschuldete Summe
verlangen und bei Gericht die Vollstreckung beantragen. Grundlage ist ein Gesetz , das am 1. Mai
in Kraft getreten ist.
Der Grundsatz aber lautet: Vergraule keinen Kunden durch gesetzestreues "Geldeintrei-ben", solange
noch die berechtigte Hoffnung besteht, dass sich Folgegeschäfte anschlie-ßen könnten.
Was können Sie gegen die schlechte Zahlungsmoral tun?
Das Emsland Communication Center ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die telefonische
Mahnansprache geht. Gerät einer Ihrer Kunden in Verzug, müssen Sie keine Mahnung mehr
ausschreiben. Wir implementieren Ihre offenen Posten bei uns in eine separate Datenbank
und sprechen den Schuldner telefonisch an. Durch eine schon erfolgreich ein-gesetzte
Argumentationsmatrix vermitteln wir beim Angerufenen das
a) Er ein wichtiger Kunde ist,
b) Sie eine weitere geschäftliche Beziehung wünschen und
c) diese Beziehung aber auf gegenseitiges Handeln (erbrachte Leistung = Preis)
bestehen muss und die Forderungen innerhalb der vorgegebenen Fristen beglichen werden müssen.
Durch die Übergaben Ihrer Forderungen zur weiteren Bearbeitung an uns haben Sie wie-der die
Möglichkeit sich effizient um Ihr Tagesgeschäft zu kümmern. Auch der Kostenfaktor spielt eine
erhebliche Rolle. Wir gewährleisten eine kostengünstige aber äußerst effiziente Beschaffung
Ihrer Forderung.
Wir sind uns bewusst, dass wir mit äußerst sensiblen Daten arbeiten und haben dementsprechend unsere
Call Center Mitarbeiter geschult.
Die eingesetzte Argumentations- und Gesprächsführung wird individuell mit Ihnen abgesprochen um
zu gewährleisten, dass wir Ihr Unternehmen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit repräsentieren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
|